Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühr in Österreich 

neue änderungen im gerichtsgebührengesetz - befristete abschaffung bzw. befreiung von der grundbucheintragungsgebühr und pfandrechtseintragungsgebühr beim kauf von Immobilien

06.05.2024

von Gerd Reisigl

 

Neue Änderungen im Gerichtsgebührengesetz: Was bedeutet das für Immobilienkäufer?

 

Die Bundesregierung in Österreich hat kürzlich eine Änderung im Gerichtsgebührengesetz vorgenommen, die eine vorübergehende, somit befristete Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr und der Pfandrechtseintragungsgebühr vorsieht. Diese Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2026 gültig ist, wurde im Rahmen einer Wohnbauoffensive eingeführt, um den Erwerb und die Sanierung von Wohnimmobilien zu erleichtern. In diesem BLOG-Beitrag erläutern wir, was diese Änderungen für potenzielle Immobilienkäufer bedeuten und wie sie davon profitieren können.

 

Wer ist berechtigt?

Die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr ist speziell auf natürliche Personen ausgerichtet, die Kredite aufnehmen, um eine Wohnstätte zu erwerben oder auf einer bereits erworbenen Liegenschaft eine Wohnstätte zu errichten oder zu sanieren. Wichtig dabei ist, dass der Kaufvertrag über den Erwerb der Wohnstätte, der Kreditvertrag und die Pfandurkunde nach dem 1. April 2024 abgeschlossen sein müssen.

 

Bedingungen für die Inanspruchnahme

Die Inanspruchnahme dieser Gebührenbefreiung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Der Antrag auf Eintragung des Pfandrechts muss zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 beim zuständigen Grundbuchsgericht eingehen.

- Die erworbenen oder errichteten Wohnstätten müssen zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Käufer dienen, was rechtzeitig nachgewiesen werden muss.

- Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Übersteigt der Wert der Immobilie diesen Betrag, fällt die Befreiung für den überschreitenden Betrag weg. Ab einer Bemessungsgrundlage von über 2 Millionen Euro besteht überhaupt keine Gebührenbefreiung mehr.

- Der pfandrechtlich gesicherte Betrag muss für die Inanspruchnahme dieser Befreiung ausschließlich oder zu mehr als 90 % zum Erwerb dieser Liegenschaft aufgenommen worden sein.

 

Fristen und Nachweise

Käufer müssen ihr dringendes Wohnbedürfnis durch entsprechende Nachweise belegen, wie zum Beispiel eine Hauptwohnsitz-Meldung an der neuen Adresse und den Nachweis über die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Hauptwohnstätte. Diese Nachweise sind je nach Situation entweder gleichzeitig mit dem Grundbuchantrag oder innerhalb von drei Monaten nach Übergabe/Fertigstellung vorzulegen.

 

Wichtige Hinweise

Die Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr kann nachträglich entfallen, falls innerhalb von fünf Jahren ab Übergabe/Fertigstellung der Wohnstätte das Eigentumsrecht an der Liegenschaft aufgegeben wird oder der Hauptwohnsitz wegfällt. Diese Änderungen müssen dem Grundbuchsgericht gemeldet werden.

 

 

Zusammenfassung

Diese Gesetzesänderung bietet eine großartige Möglichkeit für Immobilienkäufer, bei der Anschaffung oder Sanierung ihrer Wohnstätte zu sparen. Es ist jedoch wichtig, dass alle Bedingungen und Fristen eingehalten werden, um von dieser Befreiung profitieren zu können.

 

 

Key words: Gerichtsgebührengesetz, Grundbucheintragungsgebühr, Pfandrechtseintragungsgebühr, temporäre Abschaffung, natürliche Personen, Immobilienkauf, dringendes Wohnbedürfnis, Immobilien, Österreich, Tirol

Verwendete Quellen: Chat GPT bei Fotoerstellung

 

© Gerd Reisigl

 

 

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MMag. Gerd Reisigl ist Immobilientreuhänder in Innsbruck und Eigentümer der SE7EN Immobilien GmbH

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